Die Blaue Karte der Europäischen Union (EU Blue Card) ist ein auf vier Jahre befristeter Aufenthaltstitel, der von einem Mitgliedstaat der EU erteilt wird. Er soll „hochqualifizierten Drittstaatsangehörigen den Aufenthalt in der EU ermöglichen, um dem künftig erwarteten oder bereits bestehenden Mangel an Fachkräften in vielen Beschäftigungssektoren zu begegnen“, erklärt das Auswärtige Amt. Seit dem Jahr 2012 ist die Blaue Karte der Europäischen Union der wichtigste Aufenthaltstitel für akademische Kräfte aus dem Ausland. Sie wird in einem vereinfachten Verfahren erteilt und hat zwei Voraussetzungen: Der Antragsteller muss ein abgeschlossenes Hochschulstudium nachweisen und mindestens ein Jahresgehalt von 56.400 Euro brutto verdienen. Ausnahmen werden bei sogenannten Mangelberufen gemacht, also beispielsweise bei Ärzten, IT-Fachkräften, Naturwissenschaftlerinnen, Mathematikern und anderen. Bei ihnen ist eine Gehaltsuntergrenze von 43.992 Euro Bruttojahresgehalt zulässig. Die Blue Card ermöglicht schnell eine langfristige Planung der Zukunft in Deutschland: Bereits nach 33 Monaten Aufenthalt kann eine unbefristete Niederlassungserlaubnis erteilt werden. Wenn Deutschkenntnisse auf der Stufe B1 nachgewiesen werden, erteilt das Amt die Niederlassungserlaubnis sogar nach 21 Monaten. In Deutschland stellen ausschließlich die Ausländerbehörden Blaue Karten aus. Wie das Statistische Bundesamt mitteilte, sind rund 70.000 Inhaberinnen und Inhaber einer Blue Card im Ausländerzentralregister erfasst. Oft gelingt es, Studenten aus Nicht-EU-Staaten nach ihrem Studienabschluss als akademische Fachkräfte in Deutschland zu halten. Fast 20.000 der 70.000 akademischen Fachkräfte mit Blue Card hatten zuvor einen Aufenthaltstitel für ein Studium an einer deutschen Hochschule.
Die befristete Aufenthaltserlaubnis ist für kürzere Aufenthalte in Deutschland gedacht. Sie gilt in der Regel nur für ein Jahr. Es besteht jedoch die Möglichkeit der Verlängerung. Die befristete Aufenthaltserlaubnis ist oft die erste Aufenthaltserlaubnis, die Ausländer in Deutschland erhalten. Sie kann die Grundlage für einen dauerhaften Aufenthalt in Deutschland schaffen. Die befristete Aufenthaltserlaubnis wird zu einem bestimmten Zweck erteilt, beispielsweise für ein Studium, aus familiären Gründen oder zwecks Arbeitssuche. Wird eine Arbeit gefunden und aufgenommen, kann die befristete Aufenthaltserlaubnis nach einigen Jahren in eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis umgewandelt werden.
Grundsätzlich ist es auch für Arbeitnehmer, die mit einer befristeten Aufenthaltserlaubnis oder einer Blauen Karte / Blue Card der EU in Deutschland sind, möglich Wohneigentum zu erwerben und über Banken zu finanzieren. „Als Moya Baufinanz arbeiten wir seit vielen Jahren vertrauensvoll mit zahlreichen Banken zusammen. Und das ist in solchen Fällen, in denen Arbeitnehmer mit der Blue Card oder einer befristeten Aufenthaltserlaubnis ein Haus oder eine Wohnung finanzieren wollen, besonders wichtig – denn da geht es um Vertrauen. Die Bankmitarbeiter müssen Vertrauen in die berufliche und private Perspektive des Kreditnehmers in Deutschland haben. Dafür ist ein gut dotierter Arbeitsvertrag genauso wichtig, wie die persönliche Integrität des Antragstellers und der gute Ruf des Finanzierungsberaters. Zudem sollte Eigenkapital vorhanden sein. In welcher Höhe? Das ist Verhandlungssache und dabei kommt es wieder auf die guten Beziehungen zu den Banken an. Sprechen Sie uns gerne an und vereinbaren Sie einen Beratungstermin, der für Sie gratis ist“, betont Ozan Yaprak, Inhaber der Moya Baufinanz Berlin GmbH.
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