Ratgeber

Baufinanzierung in der Probezeit oder mit befristetem Arbeitsvertrag

Und trotzdem gelingt es Immobilieninteressenten immer wieder – mit unserer Unterstützung – ein Immobiliendarlehen zu erhalten, obwohl sie noch in der Probezeit oder befristet beschäftigt sind. Wie funktioniert das?

Wichtig: Schon bei der Beantragung des Darlehens muss klar sein, dass das kein Standardfall ist. Standard ist die Beantragung eines Immobiliendarlehens aus einem unbefristeten Arbeitsverhältnis heraus. Beantragen wir ein Darlehen während der Probezeit oder in einem befristeten Arbeitsverhältnis, dann ist das ein Spezialfall. Aber das soll niemanden abschrecken, denn auch für solche Spezialfälle sind ja Baufinanzierungsberater da. Wichtig ist, dass der Bank deutlich wird, dass der Antragsteller aus guten Gründen in der Probezeit oder in einem befristeten Arbeitsverhältnis ist. So kann er oder sie beispielsweise den Arbeitgeber gewechselt haben, um berufliche aufzusteigen. Es lässt sich also bereits eine langjährige Berufstätigkeit nachweisen und der neue Job – bei dem es eben eine Probezeit gibt – ist ein weiterer Schritt auf der Karriereleiter nach oben. Zudem gibt es ganze Branchen, beispielsweise den Wissenschaftsbetrieb, in denen befristete Verträge üblich sind. Kann der Antragsteller oder die Antragstellerin hier auf eine hohe Qualifikation, ein gutes Einkommen und berufliche Perspektiven verweisen, dann ist auch aus der befristeten Anstellung heraus die Beantragung einer Baufinanzierung erfolgversprechend.

Neben Eigenkapital, das bei Banken immer vertrauensfördernd wirkt, gibt es noch weitere Faktoren, die die Chance erhöhen, ein Darlehen für den Kauf einer Immobilie in der Probezeit oder mit einem befristeten Arbeitsvertrag zu erhalten. Wir kennen diese Faktoren aus unserer langjährigen Arbeit. Gerne beraten wir Sie gratis. Vereinbaren Sie einen Beratungstermin bei der Moya Baufinanz Berlin GmbH.


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